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Airsoft24
Kotte & Zeller
Begadi
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§1 Allgemeines

1. Das Team trägt den Namen "Marine Expeditionary Unit 9-52 Special Operations Capable", kurz MEU 9-52 SOC (oder einfach MEU).
Jedes Mitglied hat darauf zu achten den Namen des Teams in keiner
Weise in Verruf zu bringen. Sollte ein Mitglied den Ruf des Teams vorsätzlich schädigen, kann es zu einem Ausschluss aus dem Team kommen.

2. Jedes Mitglied wird gleich behandelt.

3. Jedes Teammitglied muss sowohl mit Teamsatzung, als auch Spielregeln einverstanden sein.

4. Das Team ist politisch neutral und hält sich aus jeglichen politischen Aktivitäten heraus.

 

§2.1 Mitgliedschaft - Allgemeines

1. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft in der "MEU" beträgt 18 Jahre.

2. Die Mitgliedschaft ist per E-Mail an die Teamleitung zu beantragen.

3. Mitglied kann jeder werden, der die Grundvoraussetzungen erfüllt und sich nach einem Gespräch als geeignet erweißt.

4. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Teamleitung.

5. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wird abgestimmt.

6. Die Mitgliedschaft endet mit freiwilligem Austritt des Mitgliedes oder den Ausschluss aus dem Team. Das Mitglied ist ab Zeitpunkt des Austrittes/Ausschlusses offiziell kein Mitglied der "MEU". mehr

7. Jedes Mitglied hat das Recht unverzüglich aus dem Team auszutreten.

8. Bei schweren Verstößen gegen die Teamsatzung kann es zum Ausschluss aus dem Team kommen.

9. Streitigkeiten innerhalb des Teams sind mit Reife entgegenzutreten und friedlich aus der Welt zu schaffen.

10. Wir dulden keine diskriminierenden/rechts-/linksextremen oder in sonstiger Weise anstoeßigen Äußerungen gegenüber anderen Leuten.

 

§2.2 Mitgliedschaft - Finanzen und Mitgliedsbeiträge

1. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag beträgt 15€/Halbjahr. Dieser Beitrag ist halbjährlich auf das Teamkonto der "MEU" zu überweisen. Es besteht die Möglichkeit, dass aus einem bestimmten Grund (Großbestellungen, Anfahrten zu Skirms/ins Ausland) der Mitgliedsbeitrag früher eingefordert wird, sollte das derzeitige Budget nicht ausreichen.

2. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich Geld für die Finanzierung unserer Internetpräsenz eingefordert. Der derzeitige Betrag hält sich im Rahmen von 3-5€ pro Mitglied, kann sich jedoch steigern, sollten Anschaffungen wie die Erweiterung des Webspaces o.ä. anfallen.

3. Die Mitgliedsbeiträge sind von jedem Mitglied (sowohl aktiv, als auch inaktiv) zu zahlen. Davon ausgeschlossen sind nur Mitglieder, die nicht an Spielen Teilnehmen (z.B. Ehrenmitglieder oder Technische Supporter).

4. Der Mitgliedsbeitrag wird stets zu Gunsten des Teams/der Mitglieder eingesetzt, niemals zur persönlichen Bereicherung.

5. Mitglieder, die das Team verlassen, oder wegen Fehlverhalten aus dem Team ausgeschlossen werden, haben kein Anrecht auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge, werden aber unverzüglich von weiteren Zahlungen ausgeschlossen.

6. Die Teamleitung hat das Recht den Mitgliedsbeitrag jederzeit zu erhöhen, sollte dafür ein nachvollziehbarer Grund vorliegen.

7. Neue Mitglieder sind für das erste Halbjahr von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen.

 

§3.1 Allgemeines Verhalten vor und während dem Spiel

1. Airsoft ist ein Spiel und so ist es zu behandeln.

2. Die Airsoft-Waffen dürfen erst aus ihren Transportmitteln genommen werden, wenn sich der Spieler am Spielfeld befindet und die Gefahr von Missverständnissen gegenüber Passanten nicht mehr besteht.

3. Während den Pausen darf die Waffe nicht auf Mitspieler gerichtet werden, geschweige denn auf Mitspieler geschossen werden.
Das schießen in den Pausen ist nicht grundsätzlich verboten, sollte jedoch auf Absprache mit den anderen Mitgliedern erfolgen.

4. Sollten sich wiedererwarten Passanten auf das Spielgebiet zubewegen ist durch ein lautes Pfeifen (Signalpfeife) anzukündigen, dass das Spiel kurzzeitig unterbrochen wird. Dazu sind alle Waffen zu sichern bzw. in die Holster zu stecken. Die Teamleitung hat nun die Aufgabe auf die Passanten zuzugehen und ihnen den Sachverhalt zu erklären. Dies ist stets freundlich zu tun, sodass Konflikte vermieden werden können.
Wurde eine Einigung gefunden bzw. der Sachverhalt erklärt, wird das Spiel (je nach Abmachung) fortgesetzt. Dies wird durch erneutes Pfeifen signalisiert.

5. Sollte die Airsoft Waffe von einem Spieler absichtlich auf einen Passanten gerichtet werden, muss mit dem eventuellen Ausschluss aus dem Team gerechnet werden.

 
§3.2 Verhalten in der Öffentlichkeit

1. Airsoft Waffen sind nicht in der Öffentlichkeit zu führen, dabei ist die Rechtslage belanglos. Zu transportieren ist eine Airsoftwaffe nur in entsprechenden Transportmitteln (Futteral, Waffenkoffer etc.). Die Waffe ist ungeladen und ohne Akku, sowie im gesicherten Zustand zu transportieren.
Um Problemen vorzubeugen ist es wichtig, dass für die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist, was vom betreffenden Spieler transportiert wird (z.B. Waffe in Stoff eingewickelt).

2. Jedes Mitglied muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit dem Besitz einer Airsoft Waffe übernimmt.

3. Airsoft Waffen sind stets als Sportmittel und nicht als Verteidigungs- oder Schreckmittel zu sehen.

 

§4 Haftungsausschluss

1. Die "MEU“ übernimmt keine Haftung für Verletzungen während des Spiels. Verletzungen oder Schäden hat der Verantwortliche selbst zu tragen.
Auch wenn von Airsoft-Waffen keine große Gefahr ausgeht übernimmt die "MEU" im Falle einer eventuellen Verletzung keine Haftung.

 

§5 Abschluss

1. Jedes Mitglied hat diese Regelungen einzuhalten.

2. Jeder Spieler, der an Spielen teilnimmt, die von der "MEU" organisiert werden, hat diese Regelungen einzuhalten.